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TZ Relaxare ab 13102022

TZ Therme ab 040722

TZ Fun Sport 04072022

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Verkürzung der Öffnungszeiten in der Kita „Tausendfüßler“,
Heinrich-Heine-Straße 3a, 14806 Bad Belzig

 

Liebe Eltern,

 

zur Vermeidung der Gesamtschließung der Kita „Tausendfüßler“ müssen, angesichts der gegenwärtigen personellen Notsituation, die Öffnungszeiten auf 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr reduziert werden.

 

Diese Regelung soll nur eine vorübergehende Lösung darstellen und vom 28.03.2022 bis vorerst einschließlich 01.04.2022 gelten.

Wir hoffen, dass auch für Sie und uns schnellstmöglich Normalität eingekehrt und wir weiterhin unser Betreuungsangebot für Ihre Kinder im normalen Umfang anbieten können.


Mit freundlichen Grüßen

 

Roland Leisegang
Bürgermeister
Bad Belzig, den 24.03.2022

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Elterninformation
Testpflicht ab 07. Februar 2022 für Kitakinder

 

Liebe Eltern,

 

die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegeschehen dafür entschieden, das freiwillige Testangebot in den Kindertagesstätten als Testverpflichtung fortzuführen.

 

In der Dritten Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 14. Januar 2022 ist geregelt, dass ab 07. Februar 2022 eine Testpflicht für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung in den Kindertagesstätten eingeführt wird.

 

Die Testverpflichtung umfasst das Nachweisen einer tagaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche.
Die Testverpflichtung ist durch

  • eine Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer anderen Stelle durchgeführt wurde
    oder
  • eine Erklärung über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativen Testergebnis

erfüllt.

 

Die Erklärung über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest finden Sie im Anhang des Schreibens.

 

Die Antigen-Schnelltest für die Testungen der Kinder zu Hause erhalten Sie kostenfrei von der Kindertagesstätte.

 

Kinder, für die kein Testnachweis von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten vorgelegt wird, dürfen ab dem 7. Februar 2022 nicht in der Kindertagesstätte betreut werden.

 

Die Pflicht zur Entrichtung der Elternbeiträge wird durch das Zutrittsverbot grundsätzlich nicht berührt. Die Pflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn Eltern oder Personensorgeberechtigte die Testung ihrer Kinder ablehnen.

 

Mit freundlichen Grüßen


Roland Leisegang
Bürgermeister

24.01.2022

 

Anlage


 

"Ab 17. Januar: 2G-Plus in Gaststätten, FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV, Ausweitung der Maskenpflicht in Innenbereichen
Ab 7. Februar: Testpflicht für Kita-Kinder"

 

der Link zur Pressemitteilung des Landes


 

Pressemitteilung der Stadt Bad Belzig

 

Einschränkung des Publikumsverkehrs im Rathaus der Stadtverwaltung Bad Belzig

In Anbetracht der erneuten rasanten Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus ist das Rathaus der Stadt Bad Belzig ab 29.11.2021 bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.

 

Wichtig: Während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung erfolgen Dienstleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Einen Termin mit dem zuständigen Fachbereich vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail. In dringenden Angelegenheiten nutzen Sie bitte die Klingelanlage des Rathauses und klingeln bitte bei dem zuständigen Fachbereich.

 

Das Bürgerbüro bleibt für den Besucherverkehr weiter geöffnet und ist zu den nachfolgenden Zeiten erreichbar:

 

Montag:

09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr -16:00 Uhr

mit Terminvereinbarung

Dienstag und Donnerstag:

09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

ohne Terminvereinbarung

Mittwoch:

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

mit Terminvereinbarung

Freitag:

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

ohne Terminvereinbarung

Samstag (gerade KW):

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

ohne Terminvereinbarung

 

Eine Terminbuchung kann telefonisch unter 033841 94200, per E-Mail unter oder online unter www.bad-belzig.de erfolgen.

 

Beim Betreten des Rathauses und des Bürgerbüros sind die notwendigen Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten und es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es erfolgt eine Kontaktnachverfolgung gem. § 5 SARS-CoV-2-EindV.

 

Bibliothek

Die Bibliothek bleibt unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsregeln geöffnet. Der Zutritt ist zwei Personen gleichzeitig gestattet. Es erfolgt eine Kontaktnachverfolgung gem. § 5 SARS-CoV-2-EindV.

 

Das Museum und die Bibliothek ist zu folgenden Zeiten für die Besucherinnen und Besucher da:

 

Mittwoch bis Freitag 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Samstag und Sonntag 11.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Die Besucher können sich vorab telefonisch oder per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten informieren:
Tel.: 033841 / 42461
E-Mail Bibliothek:

 

Tourist-Information

Die Tourist-Information bleibt unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsregeln geöffnet. Der Zutritt ist vier Personen gleichzeitig gestattet. Es erfolgt eine Kontaktnachverfolgung gem. § 5 SARS-CoV-2-EindV.

 

Die Touristinformation empfängt ihre Gäste zu nachfolgenden Zeiten:

 

Montag bis Freitag 10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 Uhr – 15.00 Uhr
Sonn- und Feiertag 10.00 Uhr – 13.00 Uhr.

 

Museum und Sportstätten

Der Besuch des Museums und die Nutzung der Sportstätten ist nur unter Anwendung der 2-G-Regel möglich.

 

Die 2G-Regel bedeutet in Brandenburg grundsätzlich: Zutritt haben nur nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren. Mit einem negativen Testnachweis haben außerdem Zutritt: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde und, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).

 

Das Museum ist zu folgenden Zeiten für die Besucherinnen und Besucher da:

 

Mittwoch bis Freitag 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Samstag und Sonntag 11.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Die Besucher können sich vorab telefonisch oder per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten informieren:
Tel.: 033841 / 42461
E-Mail Museum:
 

Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner um ihr Verständnis.

 

Stadtverwaltung Bad Belzig
Bad Belzig, 26.11.2021


 

Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten"

 

hier finden Sie den Online-Antrag.