Verkürzung der Öffnungszeiten in der Kita „Tausendfüßler“,
Heinrich-Heine-Straße 3a, 14806 Bad Belzig
Liebe Eltern,
zur Vermeidung der Gesamtschließung der Kita „Tausendfüßler“ müssen, angesichts der gegenwärtigen personellen Notsituation, die Öffnungszeiten auf 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr reduziert werden.
Diese Regelung soll nur eine vorübergehende Lösung darstellen und vom 28.03.2022 bis vorerst einschließlich 01.04.2022 gelten.
Wir hoffen, dass auch für Sie und uns schnellstmöglich Normalität eingekehrt und wir weiterhin unser Betreuungsangebot für Ihre Kinder im normalen Umfang anbieten können.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Leisegang
Bürgermeister
Bad Belzig, den 24.03.2022
Elterninformation
Testpflicht ab 07. Februar 2022 für Kitakinder
Liebe Eltern,
die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegeschehen dafür entschieden, das freiwillige Testangebot in den Kindertagesstätten als Testverpflichtung fortzuführen.
In der Dritten Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 14. Januar 2022 ist geregelt, dass ab 07. Februar 2022 eine Testpflicht für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung in den Kindertagesstätten eingeführt wird.
Die Testverpflichtung umfasst das Nachweisen einer tagaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche.
Die Testverpflichtung ist durch
- eine Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer anderen Stelle durchgeführt wurde
oder - eine Erklärung über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativen Testergebnis
erfüllt.
Die Erklärung über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest finden Sie im Anhang des Schreibens.
Die Antigen-Schnelltest für die Testungen der Kinder zu Hause erhalten Sie kostenfrei von der Kindertagesstätte.
Kinder, für die kein Testnachweis von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten vorgelegt wird, dürfen ab dem 7. Februar 2022 nicht in der Kindertagesstätte betreut werden.
Die Pflicht zur Entrichtung der Elternbeiträge wird durch das Zutrittsverbot grundsätzlich nicht berührt. Die Pflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn Eltern oder Personensorgeberechtigte die Testung ihrer Kinder ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Leisegang
Bürgermeister
24.01.2022
Anlage
- Bescheinigung nach § 24a Abs. 2 Eindämmungsverordnung über die Durchführung eines Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gegenüber der Kindertagesstätte/Kindertagespflegestelle für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung durch die Eltern/Personensorgeberechtigten
- Anleitung zum Corona-Selbsttest bei Kindern
"Ab 17. Januar: 2G-Plus in Gaststätten, FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV, Ausweitung der Maskenpflicht in Innenbereichen
Ab 7. Februar: Testpflicht für Kita-Kinder"
der Link zur Pressemitteilung des Landes
Pressemitteilung der Stadt Bad Belzig
Einschränkung des Publikumsverkehrs im Rathaus der Stadtverwaltung Bad Belzig
In Anbetracht der erneuten rasanten Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus ist das Rathaus der Stadt Bad Belzig ab 29.11.2021 bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.
Wichtig: Während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung erfolgen Dienstleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Einen Termin mit dem zuständigen Fachbereich vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail. In dringenden Angelegenheiten nutzen Sie bitte die Klingelanlage des Rathauses und klingeln bitte bei dem zuständigen Fachbereich.
Das Bürgerbüro bleibt für den Besucherverkehr weiter geöffnet und ist zu den nachfolgenden Zeiten erreichbar:
Montag: |
09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr -16:00 Uhr mit Terminvereinbarung |
Dienstag und Donnerstag: |
09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung |
Mittwoch: |
09:00 Uhr – 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung |
Freitag: |
09:00 Uhr – 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung |
Samstag (gerade KW): |
09:00 Uhr – 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung |
Eine Terminbuchung kann telefonisch unter 033841 94200, per E-Mail unter oder online unter www.bad-belzig.de erfolgen.
Beim Betreten des Rathauses und des Bürgerbüros sind die notwendigen Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten und es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es erfolgt eine Kontaktnachverfolgung gem. § 5 SARS-CoV-2-EindV.
Bibliothek
Die Bibliothek bleibt unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsregeln geöffnet. Der Zutritt ist zwei Personen gleichzeitig gestattet. Es erfolgt eine Kontaktnachverfolgung gem. § 5 SARS-CoV-2-EindV.
Das Museum und die Bibliothek ist zu folgenden Zeiten für die Besucherinnen und Besucher da:
Mittwoch bis Freitag | 13.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Samstag und Sonntag | 11.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Die Besucher können sich vorab telefonisch oder per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten informieren:
Tel.: 033841 / 42461
E-Mail Bibliothek:
Tourist-Information
Die Tourist-Information bleibt unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsregeln geöffnet. Der Zutritt ist vier Personen gleichzeitig gestattet. Es erfolgt eine Kontaktnachverfolgung gem. § 5 SARS-CoV-2-EindV.
Die Touristinformation empfängt ihre Gäste zu nachfolgenden Zeiten:
Montag bis Freitag | 10.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Samstag | 10.00 Uhr – 15.00 Uhr |
Sonn- und Feiertag | 10.00 Uhr – 13.00 Uhr. |
Museum und Sportstätten
Der Besuch des Museums und die Nutzung der Sportstätten ist nur unter Anwendung der 2-G-Regel möglich.
Die 2G-Regel bedeutet in Brandenburg grundsätzlich: Zutritt haben nur nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren. Mit einem negativen Testnachweis haben außerdem Zutritt: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde und, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).
Das Museum ist zu folgenden Zeiten für die Besucherinnen und Besucher da:
Mittwoch bis Freitag | 13.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Samstag und Sonntag | 11.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Die Besucher können sich vorab telefonisch oder per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten informieren:
Tel.: 033841 / 42461
E-Mail Museum:
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner um ihr Verständnis.
Stadtverwaltung Bad Belzig
Bad Belzig, 26.11.2021
Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten"
hier finden Sie den Online-Antrag.
Kita & Schulen
- Infektions-und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen in Branden-burg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 (Ergänzung zumRahmenhygieneplan gemäß § 36 i. V. m. § 33 Infektion s-schutzgesetz)
- Weitere Informationen zum Infketionsgeschehen an der Krause-Tschetschog Oberschule finden Sie unter https://www.oberschule-belzig.de/ .
Gewerbe
- Überbrückungshilfe III
- Überbrückungshilfe II
- Liquiditäts- und Wirtschaftshilfen für Unternehmen: Billigkeitsmaßnahmen der Städte und Gemeinden bei der Erhebung der Grundsteuer
- Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie
- Eckpunktepapier zum KfW Sonderprogramm „KfW-Schnellkredit 2020“
- Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Hier: Empfehlungen zum Umgang mit PSA bei verschiedenen Berufsgruppen
- Empfehlung PSA Rettungskräfte
- Empfehlung PSA Pflege
- Empfehlung PSA Handel
- Informationen für Unternehmen zu Förderungen und Beratungen des Landes und des Bundes
Sonstiges
- Informationsblatt zu Corona
- WAS SIE JETZT ÜBER CORONA WISSEN MÜSSEN
- Coronavirus: Eigenverantwortung, diese Entscheidung kann die Politik nicht für uns treffen
- Freiwillige helfen jetzt
- Sondernewsletter Freiwilligenkoordination Potsdam-Mittelmark April 2020
- Unterstützung von pflegenden Angehörigen von Menschen mit Demenz in Zeiten von Corona
- Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander
- Virusinfektionen – Hygiene schützt!
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