Energiewirtschaft
Energiewirtschaft
Informationen der Stadt Bad Belzig
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch die Stadt Bad Belzig macht sich Gedanken über die Thematik der Energiewirtschaft.
Seit dem Sommer tagt dazu ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), um mögliche Maßnahmen zu beschließen. Dieser besteht aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung Bad Belzig sowie den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften der Stadt Bad Belzig (Stadtwerke Bad Belzig GmbH, Bad Belzig Kur GmbH, Belziger Wohnungsgesellschaft mbH).
In regelmäßigen Abständen findet dazu eine Arbeitsberatung statt, um die aktuelle Situation zu diskutieren und mögliche Maßnahmen zu beraten. Dabei ist festzustellen, dass die Möglichkeiten für entsprechende Maßnahmen auf kommunaler Ebene begrenzter sind als jene auf Bundes- bzw. Landesebene.
Trotzdem versucht der SAE sich bestmöglich vorzubereiten.
Zuerst ist zu sagen, dass alle privaten Haushalte als geschützte Kunden durch die Stadtwerke Bad Belzig GmbH übermittelt worden sind.
Zur Erklärung: Falls keine ausreichenden Gasmengen zur Verfügung stehen, um die Nachfrage zu decken, darf der Gasbezug von geschützten Kunden erst dann reduziert werden, wenn zuvor nichtgeschützte Kunden abgeschaltet wurden und dennoch weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Die Stadt Bad Belzig hat auch vorhandene Heizöllager aufgefüllt. Weiter wurden Absprachen mit externen Partnern bezüglich Bevorratung von Kraftstoffen, u.a. zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr, getroffen. Zusätzliche Kraftstoffreserven sollen hierbei auch der Katastrophenschutz des Landkreises Potsdam-Mittelmark vorgehalten werden.
Auch die Bad Belzig Kur GmbH, als Betreiberin der SteinTherme, hat bereits erste Vorsorgemaßnahmen, u.a. Auffüllung der Heizölreserven, getroffen.
Weiterhin wurden in diesem Zusammenhang Unterbringungsmöglichkeiten für außergewöhnliche Ereignisse evaluiert. Dafür werden u.a. Turnhallen, aber auch die SteinTherme, für eine solche Nutzung überprüft.
Zudem hat die Stadt Bad Belzig erste Maßnahmen zur Stromeinsparung veranlasst. Dazu wurde u.a. die Beleuchtung von Denkmälern und des Burgturms angepasst, Heizungsanlagen optimiert sowie die Straßenbeleuchtung überprüft. Weitere Maßnahmen sind in Planung.
Diese Informationen werden in gewissen Abständen an dieser Stelle aktualisiert.
Stadt Bad Belzig
Abschalten der Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden
Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen hat die Bundesregierung festgelegt, dass die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt ist. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Aus diesem Grund hat die Stadt Bad Belzig die folgende Beleuchtung ausgeschalten:
- Außenbeleuchtung der Burg und Burgturm der Burg Eisenhardt
- St. Marien-Kirche Bad Belzig
- St. Briccius-Kirche Bad Belzig
- Kirche im Ortsteil Lübnitz
- alle beleuchteten Kriegsdenkmäler in den Ortsteilen
- Beleuchtung der Friedhofsmauer im Ortsteil Fredersdorf
Die Verordnung ist am 01.09.2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 28.02.2023.
Diese Maßnahmen tragen zu einer Reduktion des Energiebedarfs und Verbrauchs bei und sind demnach grundsätzlich als Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet, die der Vermeidung einer Gasmangellage dienen, aber auch bei ihrem Eintritt den Zweck erfüllen, den Gesamtbedarf zu senken.
Stadt Bad Belzig
Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen