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Radfahrbeauftragte


Volltext

Für den Ausbau und die Entwicklung des sicheren Radverkehrs in der Region haben einige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen einen sogenannten Radverkehrsbeauftragten bestellt. Dieser ist je nach örtlichen Verhältnissen u.a. für nachfolgenden Aufgaben verantwortlich:

  • Fahrradfreundliche Verkehrsinfrastruktur
  • Ansprechpartner für Fragen und Probleme im Radverkehr
  • Verkehrssicherheit für Radfahrer
  • Koordinierung von Fahrradaktivitäten der verschiedenen Vereine und Institutionen
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern und zum Fahrradverkehr
  • Ausbau von Fahrradmitnahmemöglichkeiten im ÖPNV, Fahrradverleihsysteme oder Fahrradboxen

Die Tätigkeit als Radverkehrsbeauftragte erfolgt mancherorts auch im Ehrenamt.


Zuständige Stelle(n)