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Geburt

Seit der Schließung der hiesigen Geburtsstaion im Jahr 2015 werden nur noch Hausgeburten im Standesamt beurkundet.

 

Eine Geburt innerhalb Bad Belzig muss binnen einer Woche nach der Geburt im Standesamt angezeigt werden.

Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt anzuzeigen:

  • jeder Elternteil, wenn er sorgeberechtigt ist
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (aber nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind)

War bei der Geburt ein Arzt oder eine Hebamme zugegen, ist bei der Anzeige eine entsprechende Bescheinigung über die Geburt vorzulegen.

Vorzulegende Unterlagen der Eltern erfragen Sie bitte beim Standesamt.

 

Die Beurkundung einer Geburt erfolgt kostenfrei
Die Geburtsurkunde ist gebührenpflichtig mit 15,00 €, jede weitere 7,50 €.

 

Erklärungen zu Vaterschaftsanerkennung können im Standesamt beurkundet werden. Die Gebühr beträgt 30€.
Sorgerechtserklärungen nimmt nur das Jugendamt entgegen.

 

Sie können hier die Geburtsurkunde online beantragen.

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