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Unverbindliche Bauauskunft anfragen und erhalten


Volltext

Vor dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken und insbesondere zur Vorbereitung von Bauanträgen ist es sehr hilfreich im Vorfeld zu erfragen, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen für das entsprechende Grundstück gelten und ob das gewünschte Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Dabei wird u.a. geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich der Nutzung, der Höhe des Gebäudes, der Grundfläche des Gebäudes und der Stellung auf dem Grundstück zulässig sein kann. Diese Information kann durch eine Auskunft der zuständigen Kommune erreicht werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Skizzen
  • ggfs. weitere Unterlagen zum Vorhaben (vom Einzelfall abhängig)

Voraussetzungen

Einreichung des ausgefüllten Formulars


Verfahrensablauf

  • Sie können eine unverbindliche Auskunft zum Planungsrecht für ein Grundstück/Flurstück bei der zuständigen Kommune erfragen.
  • Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung bzw. Auskunft zum geplanten Vorhaben.

Fristen

vor Bauantragsstellung


Hinweise (Besonderheiten)

Eine rechtsverbindliche Beantwortung zur Zulässigkeit eines Vorhabens kann nur über ein förmliches Vorbescheidsverfahren nach § 75 Brandenburgische Bauordnung oder direkt in einem Baugenehmigungsverfahrens nach § 68 Brandenburgische Bauordnung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.


Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Panketal


Fachlich freigegeben am

30.09.2024

Zuständige Stelle

kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Zuständige Stelle(n)