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Wichtige Informationen aus dem Bürgerbüro

28. 11. 2023

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271 vom 12.10.2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.


Bis zum 22.12.2023 können Sie letztmalig im Bürgerbüro der Stadt Bad Belzig Kinderreisepässe beantragen und verlängern.
 

Welches Reisedokument beantrage ich in Zukunft für mein Kind?


Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. 
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass). Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

 

Fachbereich Bürgerservice
Bürgerbüro