Satzung der Stadt Bad Belzig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 01.11.2023
Die Stadt Bad Belzig erhebt ab dem 01.01.2024 eine Zweitwohnungssteuer. Die Stadtverwaltung stellt die zur Zweitwohnungssteuererklärung notwendigen Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad Belzig zur Verfügung. In einem kurzen Merkblatt ist zusammengefasst, wer Steuerpflichtiger ist und demzufolge zur Steuererklärung gegenüber der Stadt Bad Belzig verpflichtet ist.