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Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Belzig II

20. 09. 2024

Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Belzig II

 

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark 

 

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Belzig II der Stadtwerke Bad Belzig GmbH ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. 

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemeinde Bad Belzig. Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen: 

 

Gemarkung Belzig                 Flur 14 

Gemarkung Bergholz            Flur 1 

Gemarkung Borne                 Flur 2, 4 

 

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten 

von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter 

Handlungen verpflichtet werden. 

 

Die hier abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und 

die dazu gehörenden genauen Karten werden 

 

vom 07. Oktober 2024

bis einschließlich 15. November 2024

 

bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, bei den Stadtwerken Bad Belzig und bei der Stadtverwaltung Bad Belzig öffentlich ausgelegt. 

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Dezernat 4 – Bauen, Umwelt und Kataster

Fachdienst Umwelt – Untere Wasserbehörde

Besucheradresse: Am Teltowkanal 7 (4. OG), 14513 Teltow

Nach vorheriger Terminvereinbarung unter: 03328 31 82 86 (Fr. Willauer) oder 

03328 31 82 99 (Fr. Kusza)

 

Stadtwerke Bad Belzig GmbH

Mauerstraße 17

14806 Bad Belzig

Montag:          7:30 – 16:00 Uhr

Dienstag:        7:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch:       7:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag:   7:30 – 16:00 Uhr

Freitag:           7:30 – 14:00 Uhr

 

Stadt Bad Belzig

Wiesenburger Straße 6

14806 Bad Belzig

Büro 403

 

Montag:          8:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:        8:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:       8:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag:   8:00 – 15:30 Uhr

Freitag:           8:00 – 12:00 Uhr

 

Zusätzlich werden die Auslegungsunterlagen auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark (www.potsdam-mittelmark.de -> Bürgerservice -> Umwelt -> Wasserschutzgebiete) veröffentlicht. 

In den Verordnungsentwurf und die dazugehörenden Karten kann jedermann während der 

o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung Einsicht nehmen. 

 

Vom                                       07. Oktober 2024 

bis einschließlich                  29. November 2024

 

kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der 

unteren Wasserbehörde (Postanschrift: Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig) oder zur Niederschrift (Besucheradresse: Am Teltowkanal 7, 14513 Teltow) vorbringen. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten. 

 

Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird ein separater Termin festgesetzt. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die 

Möglichkeit eingeräumt, zur Schutzgebietsausweisung Stellung zu nehmen und Fragen zu 

stellen. Der Erörterungstermin wird mindestens 4 Wochen vorher ortsüblich bekannt gemacht.