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18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Vorhaben "Landwirtschaftsbetrieb Alter Baitzer Weg" im OT Neschholz

Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am 27.05.2024 den Beschluss gefasst, die 18. Änderung des Flächennutzungsplans für das Vorhaben "Landwirtschaftsbetrieb Alter Baitzer Weg" im OT Neschholz aufzustellen.

 

Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Entwicklung des bestehenden Komplexes landwirtschaftlicher Gebäude auf dem Grundstück Alter Baitzer Weg 1 im OT Neschholz geschaffen werden.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Belzig aus dem Jahre 2012 wird das Grundstück als Bestandteil einer Fläche für die Landwirtschaft und gleichzeitig als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Durch die Darstellung als Maßnahmefläche sollte der Rückbau bzw. die Entsiegelung und Renaturierung der Fläche für die mögliche Kompensation von Neuversiegelungen im Stadtgebiet vorbereitet werden. Nach gegenwärtigem Sachstand beabsichtigt der Grundstückseigentümer eine weitere Nutzung des bestehenden Gebäudekomplexes zu landwirtschaftlichen Zwecken. Ein Rückbau der Anlagen entspricht nicht mehr den vormals gefassten Zielen der Stadt.

Gegenstand der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ist daher die Aufhebung der Darstellung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

 

Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst in den Grundzügen das Flurstück 213 der Flur 3 in der Gemarkung Neschholz mit einer Fläche von etwa 3 ha. Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage von Neschholz und hat die Lagebezeichnung Alter Baitzer Weg 1. Die Lage des Gebietes kann der oben abgebildeten Darstellung entnommen werden.

 

Im Amtsblatt für die Stadt Bad Belzig vom 26.07.2024 wurde der Öffentlichkeit der offizielle Zugang zur genannten Planung angezeigt. 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 statt.

Stellungnahmen können schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Belzig, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, vorgebracht werden.

 

Für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans stehen nachfolgende Dokumente zum Abruf bereit: 

-> Bekanntmachungstext aus dem Amtsblatt vom 26.07.2024

-> Vorentwurf der Planzeichnung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans (Juli 2024)

-> Vorentwurf der Begründung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans (Juli 2024)

-> Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

-> Beteiligungsmöglichkeiten

 

 

Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig

Juli 2024